Am 14. Januar 2026 hat Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind u. a. Änderungen des GrEStG, welche das Risiko doppelter Besteuerung bei Signing & Closing verhindern sollen. Daneben finden sich Anpassungen der Regelungen zur Bemessungsgrundlage, Klarstellungen zum Steuerschuldner und eine Verlängerung der Anzeigefrist auf einen Monat.
Außerdem ist die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent vorgesehen, da der derzeitige Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 200 Prozent noch zu hohe Anreize für rein steuermotivierte Unternehmensverlagerungen biete.

Gleich lautende Ländererlasse zur Grunderwerbsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautendem Ländererlass vom 10. März 2026 ihren sogenannten Zurechnungserlass umfassend aktualisiert. Der Zurechnungserlass konkretisiert, wem ein

