Am 10. Dezember 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung verkündet, dass das Grundsteuer-Bundesmodell nicht gegen die Verfassung verstößt. Die Richter in München wiesen die drei entsprechenden Klagen als unbegründet zurück.
Die Steuer wird seit Jahresbeginn erhoben. Das Bundesmodell findet in 11 von 16 Bundesländern Anwendung.
Die Kläger bemängelten unter anderem eine unzureichende Datengrundlage, die ihrer Ansicht nach zu Ungerechtigkeiten führt. Insbesondere die Anwendung von durchschnittlichen Nettokaltmieten sowie der durch die Gutachterausschüsse ermittelten Bodenrichtwerte führe nicht zu gerechten Ergebnissen.
Trotz der Abweisung ist davon auszugehen, dass die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit weitergeht. Zwar hat der BFH die Frage nun nicht dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt, den Klägern bleibt jedoch die Möglichkeit, selbst eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einzureichen.

Gleich lautende Ländererlasse zur Grunderwerbsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautendem Ländererlass vom 10. März 2026 ihren sogenannten Zurechnungserlass umfassend aktualisiert. Der Zurechnungserlass konkretisiert, wem ein

